Elternbeitragssatzung für nichtig erklärt!

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern entschieden, dass die 2016er Elternbeitragssatzung von Cottbus nichtig ist -Revision ist nicht zugelassen.
Damit ist klar, dass die Verwaltungsrichter die gleiche Rechtsauffassung wie die SPD-Fraktion vertreten und Cottbus steht nun ohne Satzung da.
„Schon um diesen Zustand zu heilen, muss eine neue Satzung rückwirkend in Kraft treten und es ist nur fair, bei allen Eltern den gezahlten Beitrag zu überprüfen und zuviel abverlangte Beiträge den Familien mit Kindern zurück zu geben.“ So Fraktionsvorsitzende Lena Kostrewa