Hilfe für die Ukraine

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Laut Bundesinnenministerium können ukrainische Staatsangehörige für 90 Tage ohne Visum in Deutschland bleiben. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Dazu wenden sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.Antworten auf häufig gestellte FragenWie kann man helfen?Geldspenden: Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Hier eine Auswahl von regionalen Hilfangeboten.

Spendenaufruf der Stadt Cottbus

Hilfsangebot der Parkeisenbahn

Spendenaufruf der SPD

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Private Initiativen werden gebeten, sich mit erfahrenen Hilfsorganisationen abzustimmen. Sachspenden haben gegenüber finanziellen Spenden aber den Nachteil, dass sie weniger flexibel eingesetzt werden können als Geld und auch mit Lager- und Transportkosten einhergehen. Aus diesem Grund sind in der aktuellen Situation Geldspenden sinnvoller.Wer ist für Hilfsangebote in Brandenburg Ansprechpartner?Landesweit engagieren sich viele Vereine und Willkommensinitiativen für Geflüchtete. Wer konkrete Angebote vor Ort sucht, die er oder sie unterstützen möchte, wendet sich am besten an die kommunalen Integrationsbeauftragten.Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen?Nein. Da die Ukraine seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft wird, besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.